Security Module Card![]() Die Security Module Card ist eine Chipeinheit in Scheckkartenformat (Smartcard), die die Teilnahme an der Telematikinfrastruktur (TI) im deutschen Gesundheitswesen ermöglicht. Allgemein wird für den Zugriff auf das Gesundheitsnetzwerk (Telematikinfrastruktur) eine SMC Typ B in Kombination mit einem Konnektor benötigt. Hierüber wird die Institution identifiziert und authentifiziert sowie die Kommunikation verschlüsselt. KartentypenDie SMC gab es in zwei verschiedenen Ausprägungen:
Security Module Card Typ BDer Security Module Card Typ B (abgekürzt SMC-B, auch elektronischer Praxisausweis) ist eine Chipeinheit in Scheckkartenformat (Smartcard), die die Teilnahme an der Telematikinfrastruktur (TI) im deutschen Gesundheitswesen ermöglicht.[1][2] FunktionMit dem elektronischen Praxisausweis können sich Krankenhäuser, Zahnarztpraxen, Arztpraxen, Psychotherapeuten und Apotheken seit Dezember 2017 gegenüber der vom öffentlichen Internet unabhängigen Telematikinfrastruktur als berechtigte Benutzer ausweisen[3] und den Onlineabgleich der Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der zweiten Generation (G2) mit den bei der Krankenkasse registrierten Daten vornehmen (Versichertenstammdatenmanagement VSDM).[4] Auch für zukünftige Anwendungen wie das Auslesen besonders geschützter Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte ist die SMC-B vorgesehen.[5] Rechtsgrundlage sind § 291a und § 291b SGB V, die mit dem 2015 im Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch eingefügt worden waren.[6][7] Herausgeber sind die Kassenzahnärztlichen und Kassenärztlichen Vereinigungen der einzelnen Bundesländer.[3] TechnikMit der Security Module Card Typ B-Karte (SMC-B) registrieren sich die Karteninhaber als medizinische Einrichtung, damit der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen kann. Die Karte wird bei der Installation der TI-Technik in eins der Kartenterminals gesteckt und über eine PIN freigeschaltet.[8] KartenherstellungZu den zugelassenen Anbietern zählt die Bundesdruckerei GmbH mit ihrer Tochtergesellschaft D-TRUST GmbH und die medisign GmbH.[9][10][3][11] GeschichteDie Idee der SMC stammt aus den Überlegungen der Apothekerschaft, die identifiziert hat, dass im regulären Zugriff auf elektronische Rezepte in einer Apotheke der ausschließliche Zugriff nur durch den Apotheker unzureichend ist. Auch das Apothekenpersonal muss die Möglichkeit haben auf das Rezept zugreifen zu können. Hierfür müsste entweder jeder Mitarbeiter mit einer persönlichen Karte ausgestattet werden, was mit hohen Kosten verbunden ist. Alternativ wird diese Berechtigung für eine Einrichtung des Gesundheitswesens gegeben (z. B. der Apotheke), für die dann der Inhaber verantwortlich ist, der wiederum seinen Mitarbeitern den Zugriff hierüber ermöglichen kann. Eine technische Beschreibung der SMC ist in der Spezifikation des Heilberufeausweises enthalten, die u. a. von Apothekerschaft, Ärzten, Zahnärzten und weiter entwickelt wurde. Nach den bisherigen Spezifikationen der gematik GmbH ist für den Zugriff auf alle Daten der Telematikinfrastruktur immer das Vorhandensein der SMC Voraussetzung. Für die Ausgabe der SMC werden die Kassenärztliche Bundesvereinigung (für die Ärzte, auch Privatärzte), die Werbe- und Vertriebsgesellschaft Deutscher Apotheker mbH (für die Apotheker) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (für die Zahnärzte) die Verantwortung erhalten, die beim Ausgabeprozess sicherstellen müssen, dass nur Berechtigte eine SMC erhalten können. Weblinks
Einzelnachweise
|
Portal di Ensiklopedia Dunia